Ihr Steuerberater in Würzburg – persönlich und digital an Ihrer Seite
Moderne Steuerberatung für Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige
Sie möchten Ihre Steuererklärung in erfahrene Hände geben? Sie suchen eine rein digitale Steuerkanzlei, die Ihre Buchhaltung effizient organisiert? Oder wünschen Sie sich einen Steuerberater, der Sie bei der Gründung oder Weiterentwicklung Ihres Unternehmens begleitet?
Dann sind Sie bei der Nagy Steuerberatungsgesellschaft mbH in Würzburg genau richtig. Wir verbinden persönliche Beratung mit modernen digitalen Prozessen und begleiten Privatpersonen, Unternehmen sowie Selbstständige zuverlässig in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – und das deutschlandweit.
Als rein digitale Steuerkanzlei arbeiten wir vollständig papierlos. Physische Unterlagen sind nicht erforderlich – Belege und Dokumente werden sicher digital übermittelt und verarbeitet. Moderne digitale Schnittstellen ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit mit Ihrer Buchhaltungs- oder Unternehmenssoftware, während unser digitales Mandanten-Onboarding einen schnellen und unkomplizierten Einstieg schafft.
Warum wir?
Steuerberatung sollte Prozesse vereinfachen – nicht komplizierter machen. Deshalb setzen wir auf klare Abläufe, direkte Kommunikation und eine digitale Zusammenarbeit, die sich unkompliziert in Ihren Unternehmensalltag integriert.
Wir begleiten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen mit einem Ansatz, der persönliche Betreuung mit effizienten digitalen Prozessen verbindet. Transparenz, Verlässlichkeit und eine gute Erreichbarkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Digitalisierung helfen wir Ihnen dabei, bestehende Abläufe zu optimieren, manuelle Prozesse zu reduzieren und eine effiziente Zusammenarbeit zu schaffen. Unsere digitale Steuerkanzlei betreut Mandanten deutschlandweit – strukturiert, papierlos und über datensichere digitale Prozesse.
Diese Steuerberater-Leistungen bieten wir
Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie in allen wichtigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen. Von der klassischen Steuerberatung über die digitale Buchhaltung bis hin zur strategischen Gestaltungsberatung erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Durch digitale Prozesse und moderne Schnittstellen gestalten wir die Zusammenarbeit effizient, transparent und papierlos.
- Steuerberatung
- Steuererklärung
- Jahresabschluss
- Existenzgründung
- Unternehmensnachfolge
- Buchhaltung: Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Häufige Fragen an unser Steuerbüro (FAQ)
Die Wahl einer Steuerkanzlei ist Vertrauenssache. Deshalb möchten wir Ihnen bereits vorab einige Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Für alles Weitere nehmen wir uns gerne Zeit und beraten Sie persönlich.
Was macht ein Steuerberater?
Ein Steuerberater unterstützt Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt sowie die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen und helfen dabei, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Welche Kosten fallen für die Zusammenarbeit an?
Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individuell vereinbarten Vergütungsmodellen.
Je nach Leistungsbereich rechnen wir wie folgt ab:
| Leistung | Vergütungsmodell |
|---|---|
| Finanzbuchführung | Monatliche Pauschale für alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. Sämtliche laufenden Meldungen an die Finanzverwaltung sowie die erforderlichen DATEV-Online-Anwendungen sind bereits enthalten. |
| Lohnbuchführung | Monatlicher Pauschalpreis je aktive Personalnummer. Sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sind mit der Pauschale abgegolten. |
| Jahresabschluss & Steuererklärungen | Abrechnung nach den gesetzlichen Gegenstandswerten gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). |
Was sind Gegenstandswerte?
Der Gegenstandswert ist die gesetzliche Berechnungsgrundlage für bestimmte Steuerberaterleistungen. Er orientiert sich nicht am tatsächlichen Zeitaufwand, sondern beispielsweise an:
· Jahresumsatz
· Bilanzsumme
· steuerlichem Gewinn
· Einkünften
Beispiel:
| Unternehmen | Jahresumsatz | Gegenstandswert | Vergütung |
|---|---|---|---|
| Unternehmen A | 250.000 € | niedriger | entsprechend geringer |
| Unternehmen B | 5.000.000 € | höher | entsprechend höher |
Selbstverständlich informieren wir Sie bereits vor Beginn der Zusammenarbeit transparent über die zu erwartenden Kosten.
Wie oft sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen?
Die Steuererklärung und der Jahresabschluss werden in der Regel einmal jährlich erstellt. Aufgaben wie die Finanz- und Lohnbuchhaltung begleiten Unternehmen hingegen fortlaufend. Darüber hinaus empfiehlt sich eine regelmäßige steuerliche Beratung, um rechtzeitig auf gesetzliche Änderungen oder betriebliche Entwicklungen reagieren zu können.
Wann brauchen Sie einen Steuerberater?
Ein Steuerberater ist immer dann sinnvoll, wenn Sie steuerliche Pflichten zuverlässig erfüllen und gleichzeitig Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen möchten. Ob als Privatperson, Existenzgründer, Selbstständiger oder Verantwortlicher eines Unternehmens – eine professionelle Beratung schafft Sicherheit, spart Zeit und kann langfristig steuerliche Vorteile bieten.
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihre Steuererklärung?
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen wir in der Regel die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung, den letzten Steuerbescheid, Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie einen gültigen Personalausweis. Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wie zahle ich meine fälligen Steuern?
Wir empfehlen grundsätzlich, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Dadurch werden fällige Steuerbeträge automatisch zum gesetzlichen Fälligkeitstermin eingezogen. Das minimiert das Risiko verspäteter Zahlungen und verhindert unnötige Säumniszuschläge oder Mahngebühren.
Alternativ können Steuerbeträge selbstverständlich auch selbst überwiesen werden. In diesem Fall sind Sie jedoch selbst dafür verantwortlich, dass
· die Zahlung rechtzeitig erfolgt,
· die richtige Steuernummer angegeben wird,
· Steuerart und Zeitraum korrekt im Verwendungszweck aufgeführt sind.
Unsere Empfehlung: Ein SEPA-Lastschriftmandat bietet die höchste Sicherheit und erspart unnötigen Verwaltungsaufwand.
Wann werden welche Steuern fällig?
Grundsätzlich wird zwischen Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen und Steuererstattungen unterschieden.
1. Vorauszahlungen
| Steuerart | Fälligkeit |
|---|---|
| Einkommensteuer | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember |
| Körperschaftsteuer | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember |
| Gewerbesteuer | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November |
| Umsatzsteuer (monatlich) | 10. des Folgemonats |
| Umsatzsteuer (vierteljährlich) | 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar |
| Lohnsteuer (monatlich) | 10. des Folgemonats |
| Lohnsteuer (vierteljährlich) | 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar |
2. Abschlusszahlungen
| Steuerart | Fälligkeit |
|---|---|
| Einkommensteuer | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids |
| Körperschaftsteuer | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids |
| Gewerbesteuer | 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | 1 Monat nach Abgabe der Jahreserklärung |
Die genauen Zahlungsfristen entnehmen Sie immer Ihrem jeweiligen Steuerbescheid.
3. Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer
Für die Umsatzsteuer kann eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragt werden.
| Voranmeldungsart | Wirkung |
|---|---|
| Monatliche Voranmeldung | Fristverlängerung um einen Monat; zusätzlich Sondervorauszahlung bis 10. Februar |
| Vierteljährliche Voranmeldung | Fristverlängerung um einen Monat; keine Sondervorauszahlung |
Die Dauerfristverlängerung gilt grundsätzlich dauerhaft und muss nicht jährlich neu beantragt werden.
4. Steuererstattungen
Erstattungsansprüche werden vom Finanzamt grundsätzlich zeitnah ausgezahlt.
Sollten Rückfragen seitens der Finanzverwaltung bestehen, kann sich die Auszahlung verzögern. Selbstverständlich kümmern wir uns schnellstmöglich um die Klärung offener Punkte, damit Ihre Erstattung möglichst zeitnah ausgezahlt werden kann.
Arbeitet Ihre Kanzlei wirklich zu 100 % digital?
Ja. Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital. Von der Belegübermittlung über die Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zur Bereitstellung Ihrer Auswertungen und Steuerbescheide erfolgen sämtliche Prozesse papierlos.
Dabei setzen wir auf moderne DATEV-Lösungen sowie DSGVO-konforme Kommunikationswege. So können wir Mandanten deutschlandweit sicher, effizient und ortsunabhängig betreuen.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Ja. Uns ist der persönliche Kontakt besonders wichtig. Deshalb erhalten Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre steuerlichen Angelegenheiten kennt und Sie langfristig begleitet.
Sollte Ihr Ansprechpartner einmal nicht erreichbar sein, sorgen klar geregelte Vertretungen dafür, dass Ihnen jederzeit schnell und zuverlässig weitergeholfen werden kann.
Kurze Kommunikationswege und eine persönliche Betreuung gehören für uns selbstverständlich dazu.
Wie werde ich Mandant?
Ganz einfach.
1. Sie senden uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.
2. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch.
3. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und prüfen, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.
4. Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, übernehmen wir auf Wunsch den gesamten Wechselprozess und die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater.
So können Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
Muss ich DATEV verwenden?
Ja. Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erfolgt vollständig über die DATEV-Plattform. Diese bildet die Grundlage für einen sicheren, effizienten und digitalen Austausch aller steuerlich relevanten Daten.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns Zugriff auf die für Sie benötigten DATEV Anwendungen.
Dabei richten wir ausschließlich die Programme ein, die Sie tatsächlich benötigen – so behalten Sie den Überblick und werden nicht mit unnötigen Funktionen oder Anwendungen überfordert.
Insbesondere die Nutzung von DATEV Unternehmen online ist für die digitale Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei eine grundlegende Voraussetzung.
Wie läuft ein Wechsel des Steuerberaters ab?
Ein Steuerberaterwechsel ist in der Regel unkomplizierter, als viele vermuten. Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir den Wechsel weitestgehend für Sie. Wir koordinieren den gesamten Ablauf mit Ihrer bisherigen Steuerkanzlei, fordern die erforderlichen Unterlagen an und kümmern uns um die organisatorische Übernahme Ihres Mandats.
Das übernehmen wir für Sie:
Unsere Leistungen beim Kanzleiwechsel
- Abstimmung mit Ihrer bisherigen Steuerkanzlei
- Anforderung und Sichtung aller erforderlichen Unterlagen
- Übernahme der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Einrichtung der digitalen DATEV-Umgebung
- Prüfung, ob noch Informationen oder Unterlagen benötigt werden
- Begleitung bis zur vollständigen Übernahme des Mandats
Sie selbst müssen nur dann tätig werden, wenn gesetzlich erforderliche Freigaben oder Rückfragen Ihre Mitwirkung verlangen.
Unser Ziel ist ein möglichst reibungsloser Wechsel, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Unternehmen konzentrieren können, während wir den organisatorischen Aufwand übernehmen.
Dank unserer rein digitalen Arbeitsweise können Sie uns Ihre Unterlagen bequem digital übermitteln. Physische Dokumente sind in der Regel nicht erforderlich. Gerne teilen wir Ihnen vorab mit, welche Unterlagen wir für Ihren individuellen Fall benötigen und wie die digitale Übermittlung funktioniert.
Steuerberatung mit persönlicher Betreuung
Wir möchten Steuerberatung einfach, effizient und nachvollziehbar gestalten. Deshalb setzen wir auf persönliche Ansprechpartner, digitale Prozesse und eine vollständig papierlose Zusammenarbeit. Moderne digitale Schnittstellen, kurze Kommunikationswege und ein strukturiertes digitales Mandanten-Onboarding sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit von Anfang an reibungslos funktioniert. So sparen Sie Zeit, reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand und behalten Ihre Finanzen jederzeit im Blick.
Ganz gleich, ob Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung, der laufenden Buchhaltung oder einer umfassenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung benötigen – wir entwickeln individuelle Lösungen, die zu Ihren persönlichen oder unternehmerischen Zielen passen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Das Team der Nagy Steuerberatungsgesellschaft mbH freut sich darauf, Sie persönlich kennenzulernen!