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Personalfragebogen von Ihrer Steuerkanzlei Nagy in Würzburg

Laden Sie den Personalfragebogen jetzt bequem über unsere Website herunter.

Als Unternehmerin oder Unternehmer möchten Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Entscheidung bei der Personalauswahl treffen? Dazu möchten Sie vorab die zukünftigen  Mitarbeiterinnen und kennenlernen? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen sinnvoll. 

Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Füllen Sie diesen einfach digital aus und leiten Sie ihn an Bewerberinnen und Bewerber oder neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bearbeitung weiter.

Alternativ zum klassischen Fragebogen ist die Abfrage der Personalstammdaten auch bequem über DATEV Unternehmen online möglich. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dazu einfach eine Einladung per E-Mail und können die Daten direkt digital erfassen.

Bei Fragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

Personalfragebogen für neue Mitarbeiter Personalfragebogen - Kündigung Befreiungsantrag RV Knappschaft Minijob

Was ist ein Personalfragebogen?

Im Rahmen eines standardisierten Personalfragebogens fragt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis bedeutsame Daten ab. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe. 

Für die inhaltliche Gestaltung des Dokuments ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber und neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das Ausfüllen des Personalbogens verweigern.

Welche Anfragen können im Angestelltenfragebogen enthalten sein?

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen.

Zulässig sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können dies folgende Daten sein:

  • Persönliche Angaben
  • Daten zur Beschäftigung
  • Beruflicher Werdegang
  • Sozialversicherungsdaten
  • Angaben zur Lohnsteuer
  • Arbeitspapiere
  • Vermögenswirksame Leistungen

Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:

  • Ethnische Herkunft
  • Religionszugehörigkeit
  • Eventuelle Schwangerschaft und Heiratsabsichten
  • Früherer Verdienst

Alle Daten sind durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigtendatenschutzes geschützt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Steuerkanzlei auf!

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen? Interessieren Sie sich nicht nur für unseren Personalfragebogen, sondern auch für unseren Service in den Bereichen Steuererklärung, Jahresabschluss, Existenzgründungsberatung oder Buchhaltung? Auch dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Auf unsere Kanzlei ist in jeder Situation Verlass!

Kontakt aufnehmen

Laden Sie jetzt unseren standardisierten Personalfragebogen herunter. Mit diesem:

  • Erhalten Sie eine wertvolle Entscheidungshilfe
  • Lernen Sie Bewerberinnen und Bewerber bereits im Vorfeld kennen
  • Stellen Sie die richtigen, gesetzlich zulässigen Fragen
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