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Unser Steuerbüro in Würzburg hilft Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung!

Es nähert sich die nächste Steuererklärung?

Nutzen Sie schnellstmöglich alle steuerlichen Vorteile und lassen Sie sich von Nagy Steuerberatungs GmbH in Würzburg helfen, Ihre Steuererklärungen vorzubereiten. Wir bieten unseren Service für verschiedenste Einkommensquellen an, sodass Sie optimal profitieren können.

Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet

Sie werden sicherlich viele Fragen haben, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Hier beantworten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer umfassenden, individuellen Beratung zur Verfügung.

Wie ist die Steuererklärung abzugeben?

Die Abgabe der Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies kann auf persönlichem Wege, postalisch oder elektronisch geschehen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, kümmert er sich um die Abgabe an das Finanzamt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?

Um die Steuererklärung einzureichen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, darunter allgemeine Angaben, Informationen zu Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Die im Einzelfall benötigten Unterlagen sind individuell und vielfältig, am besten stimmen Sie diese direkt mit uns ab.

Was kostet die Steuererklärung bei Steuerberater?

Die Kosten werden anhand der Steuerberatervergütungsverordnung bestimmt. Diese definiert einen Rahmen für das Honorar. 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie unter bestimmten Umständen Ihre Steuererklärung abgeben, wie etwa bei Lohnsteuerfreibeträgen, Einkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- oder Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- oder Lebenspartnern, Scheidung und Wiederheirat, Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Eintrag S in der Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die oben genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.

Anders sieht es bei Unternehmerinnen und Unternehmern aus: Sie müssen grundsätzlich immer eine Steuererklärung abgeben.

Welche Abgabefristen gelten für Voranmeldungen und Steuererklärungen?

Laufende Voranmeldungen

Hier der komplette Text 1:1:

Erklärung Abgabefrist
Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums
Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums
Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums

Jahressteuererklärungen

Steuererklärung Ohne Steuerberater Mit Steuerberater*
Einkommensteuer grundsätzlich 31. Juli des Folgejahres grundsätzlich letzter Februartag des übernächsten Jahres
Körperschaftsteuer 31. Juli des Folgejahres letzter Februartag des übernächsten Jahres
Gewerbesteuer 31. Juli des Folgejahres letzter Februartag des übernächsten Jahres
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 31. Juli des Folgejahres letzter Februartag des übernächsten Jahres

*Es gelten die jeweils gesetzlichen Fristen des betreffenden Veranlagungsjahres.

Dauerfristverlängerung
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung besteht die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung.
Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist grundsätzlich um einen Monat.
Für Lohnsteuer-Anmeldungen und Jahressteuererklärungen gibt es keine vergleichbare
automatische Fristverlängerung.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

Wir sind für Sie da!

Die nächste Steuererklärung steht an? Bei uns sind Sie richtig. Wir erstellen unter anderem Steuererklärungen für:

  • Unternehmen
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Freiberufler
  • Onlinehändler
  • Immobilien
  • Jahresabschluss
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